Grünentreff März 2013

Fracking in der Pfalz oder was macht das Bundesberggesetz?

Was haben der Abbau von Kies, Tiefenbohrungen für Geothermieanlagen oder Fracking gemein? Sie werden durch das Bundesberggesetz geregelt. Das Bergrecht ist aus umwelt-, klima- und energiepolitischer Sicht unzeitgemäß und benötigt dringend einer grundlegenden Novellierung. Bürgerbeteiligung, Transparenz oder Rechtsschutz sind im Bergrecht nur unzureichend geregelt, denn Bergrecht bricht Grundrecht, noch heute. Teile dieses Gesetzes stammen aus dem preußischen Berggesetz von 1865, weitere Teile aus der NS-Zeit. Insbesondere vor der aktuellen Diskussion über Fracking oder auch CCS besteht dringender Handlungsbedarf zur Novellierung des Bergrechts.


In Rheinland-Pfalz haben wir in mehrerer Hinsicht mit dem Bergrecht zu tun, bei Tiefenbohrungen für Geothermieanlage, beim Kieselgesteinsabbau oder auch bei der Suche nach Erdöl. Dabei greift das Bergrecht weitreichend in die Umwelt ein, die Folgen sind oftmals schwer abzuschätzen und riskant.  Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat einen Antrag für ein zeitgemäßes Bergrecht vorgelegt, leider wurde er von der schwarz-gelben Fraktion abgelehnt, ohne einen Gegenentwurf vorzulegen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Fracking muss jetzt endlich gehandelt werden.


Wir möchten Sie zu unserer Veranstaltung „Fracking in der Pfalz oder was macht das Bundesberggesetz“ einladen und wir möchten mit Ihnen diskutieren: am 26. März 2013 gegen 19:30 Uhr im Vereinsraum 3 neben dem Restaurant Amadeus in Wörth am Rhein.

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Kurzmitteilung